Erste Hilfe, Quelle: Wikimedia, Lizenz: CC0 | gemeinfrei

Tipps & Tricks

für deine Arbeit auf der OMA


Willkommen an Bord!

Auf dieser Seite findest du Tipps & Tricks für deine tägliche Arbeit auf der OMA. Sie unterstützen dich dabei, Texte sicher und wirkungsvoll zu gestalten sowie Bilder und Videos nachhaltig und verantwortungsvoll einzusetzen. Außerdem erhältst du Empfehlungen zu Open-Source-Programmen, die dir die Arbeit auf der OMA erleichtern können sowie Hinweise zu Missverständnissen zum Urheberrecht. Da viele der hier ausgeführten Punkte in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen und Problemen geführt haben, kannst du dieses Dokument wie einen verbindlichen Leitfaden für deine Mitarbeit auf der OMA verwenden.

Bevor du im öffentlichen Bereich der OMA für alle sichtbar mit deiner Arbeit beginnst, ist es UNBEDINGT erforderlich, dass du die folgenden Dokumente vollständig gelesen hast:

Und als weiterführende Hilfestellungen:

Erstelle bitte immer zuerst einen privaten Raum und veröffentliche von dort aus neue Dokumente ganz einfach (mit nur zwei Klicks) in den öffentlichen Bereich. In deinen privaten Räumen kannst du alle Funktion der OMA ganz in Ruhe kennenlernen und ausprobieren. Private Räume erlauben auch das Zusammenarbeiten mehrerer Personen in einem geschützten Bereich. Hier kann auch alles wieder problemlos gelöscht werden, was im öffentlichen Bereich nicht möglich ist. Wenn du für die Arbeit im privaten Bereich einen privaten Speicherplatz benötigst, wende dich bitte an einen Administrator.

Inhalt

freie Fahrt!

Arbeit mit Text

Einheitlich und schön

Stell dir die Dokumente der OMA wie eine fachwissenschaftliche Publikation vor. Wie dort folgt auch auf der OMA Struktur, Navigation und Gestaltung klaren Standards. Diese Regeln sind verbindlich, denn sie sorgen für Übersichtlichkeit, Nachhaltigkeit und eine gute Nutzbarkeit der Inhalte.

  • Jedes Dokument hat einen Titel (#) und maximal vier Überschriftsebenen (##, ###, ####, #####).
  • Für die Navigation nutze das automatisch generierte Inhaltsverzeichnis. Links zu Seiten oder auch zu einem Abschnitt auf einer Seite erhältst du über die Adresszeile des Browsers oder per Rechtsklick auf einen Eintrag im Inhaltsverzeichnis.
  • Für die Navigation auf Übersichtsseiten kannst du das Katalog-Plugin mit Bildern einsetzen, um ein Kachel-Menü mit Verlinkungen auf Unterseiten zu erstellen (z.B. hier).
  • Textauszeichnungen wie kursiv, fett oder fett & kursiv verwende bitte sparsam und gezielt.
  • Alle Seiten basieren auf einem festgelegten Markdown-Dialekt mit erweiterten Audio- und Videofunktionen. Die Einschränkung gestalterischer Möglichkeiten haben einen Sinn und erfordern, dass du dich ein Stück weit von Desktop-Gewohnheiten und Office-Arbeitsweisen entfernst.
  • Bei allen internen OMA-Links entferne den Domainnamen:
    • https://openmusic.academy/docs/UENw4dV1XcAEufGjp6czoz/open-music-academy-verstehen#open-educational-resources
      wird zum Beispiel zu
    • /docs/UENw4dV1XcAEufGjp6czoz/open-music-academy-verstehen#open-educational-resources
  • Wird nur eine Seite (ohne Abschnitt) verlinkt, kannst du auch den Slug entfernen:
    • /docs/UENw4dV1XcAEufGjp6czoz/
      (dieser Link funktioniert korrekt).
Warum sollte ich den Domainnamen bei Links auf OMA-Seiten entfernen?

Wenn der Link mit https:// (also der Protokollangabe) beginnt, handelt es sich um eine vollständige Internetadresse. Das heißt, der Browser ruft diese Adresse über das Netzwerk auf, wodurch die OMA verlassen wird, um sie am Ende wieder zu besuchen. Beginnt eine URL dagegen mit / (z. B. /doc/[id]/), ist das ein Verweis relativ zur aktuellen Adresse. Der Browser bleibt damit auf derselben Website, und die OMA-App kann das Link-Ziel intern auflösen und anzeigen.

Vergiss mir die Metadaten nicht ...

Metadaten sind kein optionaler Zusatz, sondern zentral für Auffindbarkeit, Orientierung und Nutzung der Inhalte auf der OMA. Sie entscheiden darüber, ob und wie ein Dokument gefunden und verstanden wird, bevor man es öffnet.

  • Titel und Kurzbeschreibung sind sichtbar in der Suche. Diese Infos zeigen Nutzer:innen, was sie beim nächsten Klick erwartet, und helfen bei der Entscheidung, ob ein Dokument relevant ist oder nicht.
  • Der Slug ist entscheidend für Suchmaschinen. Eine URL wie
    https://openmusic.academy/docs/UENw4dV1XcAEufGjp6czoz/ ist inhaltlich nicht aussagekräftig. Erst der Slug macht einer Suchmaschine klar, worum es auf der Seite geht, z.B.: https://openmusic.academy/docs/UENw4dV1XcAEufGjp6czoz/open-music-academy-verstehen. Erst anhand des Slugs können Suchmaschinen evaluieren, ob Inhalt und URL zusammenpassen, was wiederum Auswirkungen auf Auffindbarkeit und Ranking der OMA-Seiten hat.
  • Tags sorgen dafür, dass deine Seite über die Suchfelder der OMA gefunden werden kann. Eine gute Grundlage sind der Titel und Überschriften sowie ggf. weitere beschreibende Schlagwörter. Jede Seite braucht passende Tags, wenn sie gefunden und geändert werden soll. Andernfalls darf sie keine Tags haben.
OMA-Verkehrsregeln zur Textarbeit und zu den Metadaten
  • Halte die Überschriftenstruktur ein.
  • Nutze relative Links ohne Domainnamen und ggf. ohne Slug.
  • Verwende die Markdown-Funktionen angemessen, konsistent und setze Hervorhebungen sparsam ein.
  • Achte auf eine Auflockerung durch sinnvoll eingesetzte Bilder.
  • Vergib immer einen aussagekräftigen Titel und eine verständliche Kurzbeschreibung.
  • Setze einen klaren, inhaltlich passenden Slug.
  • Vergib passende Tags, wenn die Seite gefunden werden soll oder achte darauf, dass das Tag-Feld leer ist, wenn die Seite zu einem geschützten Seminar oder Projekt gehört.

Legitime Hacks

Markdown bietet mehr Möglichkeiten, als man auf den ersten Blick sieht. Diese kannst du nutzen, solange sie semantisch sinnvoll sind und das Gesamtbild der Seite nicht stören. Entscheidend ist nicht der einzelne Effekt, sondern ein professioneller, ruhiger und einheitlicher Gesamteindruck.

  • Gestalterische Entscheidungen sollten primär vom Inhalt ausgehen, nicht vom Wunsch nach einer individuellen Lösung.
  • Du kannst Plugins einsetzen, um Inhalte sinnvoll zu strukturieren oder für die besondere Darstellung eines Textes:

Bild mit Text

  • Das ist ein Aufzählungspunkt und

[...] hier geht alles, was im OMA-Markdown geht (Text-Plugin).

Hervorhebung

Auch in der Hervorhebung lässt sich Text platzieren, es gibt

  • Aufzählungen und alles

was es auch sonst in Markdown-Eingabefeldern gibt (Zitate, Bilder, Audio, Video, Tabellen usw.)

Du kannst das Lücken- oder Fußnotentext(1) Plugin verwenden:

  • allerdings nur für Texte mit wissenschaftlichem Charakter
  • bzw. für Texte, für die so etwas als angemessen erscheint.

Dazu musst du im Plugin den Fußnoten-Tab verwenden.


Das Tabellen-Plugin

kann

ebenfalls

Text

Text

Text

strukturiert

anzeigen!

anzeigen!

anzeigen!

OMA-Verkehrsregeln zum Layout
  • Nutze Markdown kreativ, aber immer semantisch korrekt.
  • Gestalte nicht beliebig, sondern konsistent über die gesamte Seite hinweg.
  • Der Gesamteindruck ist wichtiger als einzelne Effekte.
  • Plugins sind erlaubt, wenn sie der Struktur und Verständlichkeit dienen. Aber achte darauf, dass es nicht zu bunt wird und beliebig wirkt (wie z.B. oben).

Lass es!

OMAs Verbote zum Layout

Unerwünscht ist ...

... wenn du z.B. anstelle von Aufzählungszeichen individuelle Icons verwendest, z.B.

♩ erster Punkt
♪ zweiter Punkt
♫ dritter Punkt mit etwas mehr und noch mehr Text, damit die Zeile ausgefüllt ist.
♬ vierter Punkt
♭ ein B-Zeichen
♮ ein Auflösungszeichen
♯ ein Kreuz-Zeichen

So sieht zu den Punkten oben eine Liste aus:

  • erster Punkt
  • zweiter Punkt
  • dritter Punkt
  • vierter Punkt
  • ein B-Zeichen
  • ein Auflösungszeichen
  • ein Kreuz-Zeichen

Denn eine Aufzählung mit Icons hat keinen linken Einzug wie die Markdown-Listen darunter, der Abstand vom Zeichen zum Text ist unregelmäßig und bei Umbrüchen sieht man im Handy ggf. nur noch einen unattraktiven Texthaufen. Verzichte deswegen auf Lösungen, die im Druck nett aussehen, jedoch auf Internet-Webseiten nicht funktionieren.

Darüber hinaus gibt es Dinge, die auf der OMA regelrecht verboten sind. Werden Verbote ignoriert, muss Entsprechendes von der OMA-Redaktion bearbeitet werden.

Verboten ist es zum Beispiel, Text mithilfe von #####-Zeichen als Überschrift zu formatieren und diese Überschriftenebene anschließend im Inhaltsverzeichnis auszublenden.

Das ist auch verboten, wenn es die Bedeutung

von Worten oder Sätzen in einem Zitat erhöhen soll.

Für dieses Verbot gibt es einen inhaltlichen und einen technischen Grund:

Inhaltlich: Überschriften sind keine Design-Elemente, sondern semantische Strukturmarker:

  • H1 = Hauptthema der Seite (pro Seite genau eine H1, erzeugt durch #)
  • H2–H6 = Unterthemen in absteigender Hierarchie (# – ######)

Technisch: Suchmaschinen reagieren sehr sensibel darauf, wenn Überschriften (H1–H6) missbräuchlich zum reinen Stylen von Text verwendet werden. Die H-Elemente werden automatisch im Hintergrund erzeugt (# bis ###### werden als H1 bis H6-HTML-Elemente gerendert). Wird normaler Text lediglich durch ein Überschriftsformat vergrößert und farbig hervorgehoben, sendest du damit falsche Signale an Suchmaschinen, was zu einer Abwertung der OMA im Ranking führen kann.

OMA-Verkehrsregeln zu Überschriften
  • Überschriften dienen ausschließlich der inhaltlichen Strukturierung.
  • Verwende # (= H1) nur einmal auf einer Seite.
  • Benutze die Rauten niemals zum Stylen von Fließtext.

freie Fahrt!

Keine Seite ohne Bild

In Verlagen galt früher die Faustregel: Keine Seite ohne Bild.
Allerdings dienen Bilder der inhaltlichen Unterstützung und visuellen Strukturierung – nicht der Dekoration.

Richtig und erwünscht

Das Verwenden von Bildern zur Veranschaulichung ist ausdrücklich erwünscht. Gerade beim Thema Bilder zeigt sich jedoch häufig technische Unkenntnis, die zu Mehrarbeit, langsamen Ladezeiten, redundanten Daten und unnötigen Kosten führt. Wusstest du, dass dieser unnötige Datenverkehr in erheblichem Maße auch die Umwelt belastet?

Ich: Stell dir mal vor, dass alle Bilder auf der Wikipedia doppelt so groß wären, wie sie es für die Anzeige sein müssten. Wie viele Daten würden dann zu viel ins WWW geschickt und wie groß wäre die Umweltverschmutzung (z.B. in Autokilometern eines Mittelklassewagens)?

KI-Antwort: In der mittleren Annahme (500 KB Bilder pro Pageview) wären das ~141 Petabyte unnötiger Traffic pro Jahr, was grob ~7.700 Tonnen CO₂ entspricht – also etwa 72 Millionen km mit einem durchschnittlichen neuen Mittelklassewagen in der EU.

Schätzungsweise 70–90 % der Bilddaten im WWW sind unnötig groß. Daraus entstehen redundanter Traffic, vermeidbare Kosten, erhöhter Stromverbrauch und schädliche CO₂-Emissionen. Nimm dir deshalb bitte die Zeit, dich gründlich mit dem Thema Bilder auseinanderzusetzen, damit die OMA auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit ein vorbildliches Projekt sein kann.

Wichtig zu wissen

  • Es gibt Abbildungen, die aus Bildpunkten (Pixeln) bestehen, und solche, die aus Pfadpunkten aufgebaut sind. Man spricht von Bildern (Images) und Vektorgrafiken. Die folgende Abbildung zeigt das gleiche Motiv: links als Image mit unsichtbarem Randbereich, rechts als Vektorgrafik:
  • Vektorgrafiken lassen sich verlustfrei skalieren. Auf einem 4K-Monitor vergrößert würde die Glühbirne rechts z.B. trotz der geringen Größe (294 × 328px) immer noch gestochen scharf aussehen, die Glühbirne links mit transparentem Rand dagegen völlig unscharf und verpixelt.
  • Für Images sind zwei Formate wichtig: JPG und PNG. JPGs lassen sich stark, jedoch verlustbehaftet komprimieren und eignen sich besonders für Fotos im WWW. PNGs werden dagegen nicht so stark, dafür jedoch verlustfrei komprimiert und sind notwendig, wenn Transparenz benötigt wird (z.B. für die Schiebe- oder Hoverfunktion im Bild-Plugin der OMA).
  • Im WWW ist ein Pixel immer ein Pixel. Unterschiede im Erscheinungsbild ergeben sich durch die Geräte, mit denen man auf die OMA zugreift, z.B.:
    • 4K-Monitor / TV = 3840 × 2160 Pixel
    • Full HD (Standard-Laptop) = 1920 × 1080 Pixel
    • iPhone 14 / 15 = 2532 × 1170 Pixel
    • älteres iPhone (2017) = 1334 × 750 Pixel
    • Galaxy S7 (2016) = 2560 × 1440 Pixel

Die OMA hat eine maximale Anzeigebreite von 1.200px, das heißt: Alle Bilder, die mehr als 1.200px in der Breite haben, sind unnütz groß. Und wenn Bilder nur rechts oder links oder in einer Kachelreihe etc. angezeigt werden sollen, benötigen sie auch nur einen Teil der Breite (bei vier Bildern in einer Reihe würde z.B. eine Breite von 300px vollkommen ausreichen).

Unkenntnis als Problem

Wenn Datenmüll erzeugt wird, geschieht das erfahrungsgemäß nie mit Absicht, sondern versehentlich und aus Unkenntnis. Doch was menschlich verständlich und entschuldbar ist, macht keinen Unterschied für den Kostenträger oder die Umwelt. Es ist Common Sense, dass alle, die ein Auto fahren, einen Führerschein haben müssen. Einen Führerschein für alle, die sich im WWW bewegen, gibt es leider noch nicht.

Best-Practice-Tipps

  • Man muss nicht jedes Rad neu erfinden. Bilder, die es auf der OMA schon gibt, solltest du verwenden und nicht noch einmal neu hochladen. Die OMA hat zudem eine Schnittstelle zu Wikimedia Commons. Alle Bilder, die es dort gibt, kannst du auf der OMA ohne Upload verwenden (und die Serverkosten spendiert uns dann Wikimedia-Commons). Meistens werden die Bilder auf Wikimedia sogar in verschiedenen Größen bereitgestellt. Von der Infoseite zu einem Bild kann man sich über einen Rechtsklick den Link für eine passende Auflösung in die Zwischenablage kopieren und auf der OMA verwenden. Das mittlere Bild in der folgenden Abbildung ist von Wikimedia verlinkt, nur die äußeren Vektorgrafiken liegen auf dem Server der OMA:
  • Unsichtbarer Rand verhindert, dass man die Layoutmöglichkeiten der OMA ausschöpfen kann. Denn was wie unschöner Margin (Abstand) aussieht, ist dann meistens ein unsichtbarer Rand eines Bildes.
  • Komprimiere deine Bilder vor dem Upload. Entweder verwendest du dazu ein Bildbearbeitungsprogramm deiner Wahl oder du hilfst dir mit einem kostenlosen Online-Tool (achte auf seriöse Angebote). Denke daran: kostenlose Angebote kosten immer etwas, denn du bezahlst mit deinen Daten.

Was auf der OMA unerwünscht ist, ergibt sich aus dem oben Gesagten.

OMA-Verkehrsregeln zu Bildern
  • Jede Seite enthält sinnvoll eingesetzte Bilder zur Veranschaulichung der Inhalte.
  • Bilder dürfen nicht breiter als 1.200px sein.
  • Verwende Vektorgrafiken, wo es sinnvoll ist. Aber achte bei aufwendigen SVG-Notenabbildungen darauf, dass sie nicht zu groß sind (Alternativen: PNG oder JPG).
  • Lade niemals Bilder mehrfach hoch, sondern nutze die vorhandenen Ressourcen.
  • Entferne bei Bildern unsichtbare Ränder (Ausnahme: Du möchtest den unsichtbaren Rand zum Layouten unbedingt verwenden).
  • Komprimiere Bilder vor dem Upload, und deaktiviere nicht die automatische Komprimierung beim Bild-Plugin.

Lass es!

OMAs Verbote zu Bildern

Natürlich gibt es auch im Bereich von Bildern und Grafiken Dinge, die auf der OMA verboten sind. Dazu gehören:

  • Kostenlose Bilder von beliebten Plattformen wie beispielsweise Pixabay darfst du in unbearbeiteter Form nicht auf den Server der OMA hochladen. Denn andernfalls würdest du ein eigenständiges Produkt von Pixabay verbreiten, worüber du Näheres in den AGBs der Plattform findest:

Du darfst die Inhalte (in digitaler oder physischer Form) nicht als eigenständiges Produkt verkaufen oder verbreiten. Dies umfasst den Verkauf oder die Verbreitung von Inhalten als Bild, Audio, Video, NFT oder andere digitale Datei (auch über eine Stock-Media-Plattform) sowie als Druck, Hintergrundbild, Poster oder auf Waren oder anderen physischen Produkten.

Nutzungsbedingungen Pixabay, Stand 2/2026.

Eine Entscheidung des BGH aus dem April 2010 (Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08) veränderte die Grundlagen-Entscheidung „Paperboy“ jedoch massiv. Danach sind Deep-Links nämlich nicht mehr erlaubt, wenn der Seitenbetreiber technische Schutzmaßnahmen ergriffen hat, um eine solche Verlinkung bewusst auszuschließen. Dabei reicht als technische Schutzmaßnahme bereits der Einsatz einer einfachen Session-ID aus. [...]
Daher ist auch der Einsatz einer Session-ID eine „technische Schutzmaßnahme“, auch wenn ihr Einsatz objektiv untauglich ist, das Deep-Linking tatsächlich zu verhindern. [...]
Auch eine Privatperson, die sich so verhält, verletzt das Urheberrecht. Denn anders als das Marken- oder Wettbewerbsrecht verlangt das Urheberrecht keine kommerzielle Tätigkeit.

  • Personen auf Bildern sind verboten (insbesondere Kinder). Sind Personen erkennbar, muss dir ein schriftliches Einverständnis der abgebildeten Person bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegen. Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig, da sich die Meinung von Menschen ändern kann. Auf der OMA benötigen wir unbedingt Rechtssicherheit in der Nachnutzung. Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild bestehen nur, wenn die abgebildete Person als Beiwerk (z.B. auf einem Landschaftsfoto) erscheint oder eine Person der Zeitgeschichte ist.
Kurzfassung der Verbote zu Bildern
  • Lade keine unbearbeiteten Bilder von Stock-Plattformen auf den OMA-Server hoch.
  • Verlinke keine Bilder, wenn dies die Quelle untersagt.
  • Verwende keine Bilder mit erkennbaren Personen ohne schriftliche Einwilligung.
  • Im Zweifel gilt: Verwende kein Bild, wenn die Rechtslage nicht einwandfrei geklärt ist.
  • Verwende PDF-Dateien nur dann, wenn sie einen zusätzlichen Mehrwert zu einem Dokument haben (z.B. in Form von schön layouteten Arbeitsbögen zum Ausdrucken). Verwende keine PDF-Dateien, wenn du deren Inhalt auch mit den Plugins der OMA darstellen kannst.

Anmerkungen zu PDF- und Word-Dateien

Quelle: Wikimedia

Was oft vergessen wird: Microsoft Word (oder kurz: Word) ist ein weit verbreitetes Textverarbeitungsprogramm von Microsoft, das in Desktop-Versionen für Windows und macOS sowie als mobile App für Android und iOS verfügbar ist. Auch wenn Word-Dokumente mit der Endung .docx auf einem offenen Standard basieren (Office Open XML bzw. OOXML) und sich in LibreOffice öffnen lassen, wird häufig übersehen, dass das Format aus dem Microsoft-Ökosystem stammt und nicht primär für offene Zusammenarbeit entwickelt worden ist. Für eine OER-Community sind daher explizit offene Formate die bessere Wahl.

OER und das OMA-Wiki folgen einer anderen Logik als PDF-Dateien. Während ein Wiki gewissermaßen sagt: Bearbeite mich sagt ein PDF eher: Lade mich herunter und leg mich ab. Offene Bildungsressourcen wollen und sollen wachsen, verändert und weiterentwickelt werden, während PDFs den Charakter einer abgeschlossenen Arbeit haben. Kurz gesagt: Wikis stehen für die Zusammenarbeit und lebendige Wissensräume, PDFs folgen einer Dropbox-Logik für gespeicherte Endprodukte .

Daher beachte bitte:

  • Materialien auf der OMA wollen bearbeitet werden, PDF-Dateien signalisieren: Ich bin nicht unveränderbar!
  • Die OMA möchte Zusammenarbeit, PDFs stehen für den Dateiaustausch.
  • Ein Wiki wie die OMA lebt von Prozessen, PDFs sind (vorläufige) Endprodukte.
  • OER laden zum gemeinsamen Entwickeln ein, PDFs nur zum Weiterleiten.

freie Fahrt!

Arbeit mit Videos

Videos sind auf der OMA grundsätzlich erwünscht. Für viele Jugendliche sind sie eine zentrale Form der Informationsaufnahme. Aus OER-Perspektive sind Videos jedoch problematisch: Ohne Quelldateien veralten sie schnell, lassen sich kaum nachbearbeiten und sind daher nicht nachhaltig. Alles, was zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz im Zusammenhang mit Bildern gesagt wurde, gilt für Videos in noch stärkerem Maße.

YouTube

YouTube

Ein großes Dilemma besteht darin, dass im Bereich freier Bildung zum Thema Musik derzeit kaum auf YouTube verzichtet werden kann. In Europa existiert keine mit dem amerikanischen ›fair use‹ vergleichbare Regelung für den Bildungsbereich. Moderne Musik (dazu zählt jede Form populärer Musik) kann daher in Deutschland nur über YouTube eingebunden werden. Dass YouTube hierfür genutzt werden sollte, wurde in einer Podiumsdiskussion zum Urheberrecht sogar einmal von einem GEMA-Vorstandsmitglied angedeutet. Kostenlos sind entsprechende Angebote übrigens entgegen verbreiteter Meinung nicht, denn wir bezahlen dafür immer mit unseren Nutzungsdaten.

Weniger ist mehr (Dateigröße beachten!)

Die Basis-Videoqualität eines bekannten Video-Streaminganbieters liegt bei etwa 300 MB pro Stunde. Da Videos auf der OMA in der Regel deutlich kürzer sind, sollte das OMA-Upload-Limit ausreichen. Da das Thema Videokompression deutlich komplexer ist als das der Bildkompression, empfehlen wir dringend die Nutzung der Open-Source-Software HandBrake (plattformübergreifend verfügbar).

Teste die Software quick & dirty:

  • Video öffnen, indem du es in das HandBrake-Fenster ziehst,
  • Voreinstellungen lassen (Standard-Voreinstellung Fast 1080p30 ist fast immer eine gute Wahl) und MP4-Ausgabe kontrollieren,
  • Checkboxen ggf. anwählen (wichtig Web-optimiert, ggf. Metadaten-Passthru),
  • Ziel für die komprimierte Videodatei wählen und
  • Encodierung starten bzw. durch Drücken des gleichnamigen grünen Buttons auslösen.
  • Fertig!
OMA-Verkehrsregeln zu A/V-Medien
  • Setze Videos bewusst und sparsam ein.
  • Behalte im Blick, dass Videos für OER nicht unproblematisch sind.
  • Achte strikt auf Dateigröße und Nachhaltigkeit.
  • Komprimiere Videos vor dem Upload mit HandBrake (oder einer Lösung, die vergleichbar effektiv ist).
  • Lade keine unkomprimierten Audiodateien (PCM, WAV und AIFF) auf den OMA-Server, sondern verwende immer komprimiertes Audio (MP3).

Video-Plugin für Videos: eine schlechte Wahl?

Für Videos hat die OMA ein Video-Plugin. Für Videos, die länger als ein paar Minuten sind, ist dieses Plugin nicht unbedingt die erste Wahl. Mit dem Medienanalyse-Plugin lässt sich ein Video gut strukturieren, was bedienungsfreundlich ist und Usern eine schnelle Orientierung erlaubt:

Einführung
Objekte erstellen und verändern
Flächen, Konturen und Farben
Kopien
Boolsche Operatoren
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CC BY Mani Vieregg 2024

Das folgende Video dauert ca. 90 Minuten und nur sehr wenige werden sich die Zeit nehmen, sich die oben erwähnte Podiumsdiskussion zum Urheberrecht anzuschauen. Doch mit dem Medienanalyse-Plugin bietet man Usern die Möglichkeit, schnell in einem Video zu navigieren und in dem Video unten sich schnell über die Meinungen der einzelnen Teilnehmenden zu informieren:

F
Vorstellung
F
H
F
D
F
K
F
M&H
K
H
K
S
D
K
H
K
H
K
S
K
H
K
F
M&H
Abschluss
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Perspektiven auf das Urheberrecht. Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung "Musik, Urheberrecht und Open Education" in München am 7. November 2025 | Open Music Academy, 2025, Lizenz: CC-BY-4.0, Quelle: YouTube

Legende der Beteiligten:

Lass es!

OMAs Verbote zu Videos

Was auf der OMA verboten ist, ergibt sich zum großen Teil aus dem im vorangegangenen Gesagten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Verboten sind:

  • Videos mit fachfremden Inhalten,
  • Videos mit erkennbaren Personen, von denen keine schriftliche Erlaubnis eingeholt worden ist,
  • Videos, in denen urheberrechtlich geschützte Inhalte zu sehen oder zu hören sind und
  • Videos, für die von der Quelle ein Deep-Linking untersagt wird.

freie Fahrt!

Warum Open-Source-Software?

Für die Arbeit auf der OMA empfehlen wir ausdrücklich den Einsatz von Open-Source-Software (FLOSS). Der Grund liegt auf der Hand: Offene Bildungsressourcen (OER) und offene Software folgen denselben Grundprinzipien: Transparenz, Nachhaltigkeit, Nachnutzbarkeit und Unabhängigkeit von kommerziellen Anbietern und spezifischen Betriebssystemen. Open-Source-Programme sind kostenlos und in der Regel plattformübergreifend verfügbar und sind ohne Lizenzabhängigkeiten nutzbar. Vor allem aber ermöglichen sie es, Dateien langfristig öffnen, bearbeiten und weiterzugeben zu können. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit Studierenden ist das ein zentraler Aspekt nachhaltiger Bildungsarbeit.

Empfohlene Open-Source-Programme

Alle genannten Programme werden aktiv weiterentwickelt und sind für Windows, macOS und Linux verfügbar.

Online-Alternativen (ohne Installation)

Wenn eine Programminstallation nicht möglich oder sinnvoll ist, können webbasierte Werkzeuge eine Alternative sein. Dabei gilt jedoch: Prüfe immer Datenschutz, Nutzungsbedingungen und Exportformate. Hier findest du eine kleine Auswahl:

  • Grafiken & einfache Bildbearbeitung: Photopea (arbeitet lokal im Browser, PSD-kompatibel)
  • Vektorgrafiken: Draw.io (OMA-Integration über das Diagramm-Plugin)
  • Audio schneiden: Twistedwave
  • Notation (online): Das ABC-Plugin der OMA (empfehlenswert für einfache bis mittlere Notationsaufgaben, kann MusicXML-Dateien aus Notationsprogrammen importieren).

Anmerkungen

Online-Tools sind hilfreich für schnelle Aufgaben oder unterwegs. Für nachhaltiges Arbeiten, größere Projekte und saubere OER-Produktion sind lokale Open-Source-Programme jedoch die bessere Wahl – auch im Hinblick auf Datenschutz, Umweltaspekte und langfristige Nutzbarkeit.

OMA-Wünsche
  • Bevorzuge Open-Source-Software für die Erstellung von OMA-Inhalten.
  • Achte auf offene, langfristig nutzbare und kostenfreie Dateiformate.
  • Nutze Online-Tools mit besonderer Aufmerksamkeit und achte auf Datenschutz und Exportmöglichkeiten.
  • Vermeide proprietäre Abhängigkeiten, wo immer es möglich ist.

Urheberrecht: wichtig und lästig

Das Urheberrecht ist wichtig, um freiberufliche Urheber:innen zu schützen und ihnen eine faire Vergütung für ihre Arbeit zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es ärgerlich, wenn es wie ein Verhinderungsrecht in Bereichen funktioniert, in denen es eigentlich um die gemeinsam Arbeit, Bildungsangebote sowie das Teilen von Wissen gehen sollte.

Viele denken in ihrem Alltag sozial, beim Urheberrecht jedoch formal. Das kann dazu führen, dass praktisch alles markiert wird: Arbeitsanweisungen, triviale Grafiken, Standardformulierungen, maschinell erzeugte Inhalte oder Ergebnisse handwerklicher Arbeitsprozesse werden reflexhaft unter Urheberrecht gestellt, obwohl ihnen jede Schöpfungshöhe fehlt und diese handwerklichen Erzeugnisse oftmals sogar mithilfe öffentlicher Mittel in bezahlter Arbeitszeit entstanden sind. Mit den folgenden Fragen kannst du überprüfen, ob du für die Arbeit auf der OMA bereit bist.

Damit wird jedoch der ursprüngliche Zweck des Urheberrechts als Schutz freiberuflicher schöpferischer Arbeit untergraben, und ein diffuser Schutzgedanke behindert die gemeinschaftliche Arbeit, die Nachnutzung sowie den ungehinderten Wissensaustausch. Das Problem liegt also weniger im Urheberrecht selbst, als in unserem Urheberrechtsverständnis. Und wenn der Schutzgedanke dann mehr individuell gefühlt als inhaltlich reflektiert wird, ist das leider selten ein guter juristischer Ratgeber.

Empfindest du anders?

In Deutschland sind nur Werke geschützt, die persönliche geistige Schöpfungen darstellen. Die Rechtsprechung sagt dazu:

  • Stark vereinfachte, funktionale Icons und Abbildungen (wie Glühbirnen, Rettungsringe, Leitern, Treppen usw.) erreichen nach deutschem Urheberrecht regelmäßig keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit, da ihnen die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt.
  • Creative-Commoms-Lizenzen (wie z.B. CC-BY) sind deswegen unzulässig, da diese vollwertige Lizenzen für geschützte Werke darstellen.
  • Für entsprechende Abbildungen und Icons kommt deshalb ausschließlich CC0/gemeinfrei in Betracht.
  • Im Bereich der Musik sind Audiofiles mit Rhythmen, Harmoniefolgen usw. ebenfalls nicht Ausdruck einer persönlich geistigen Schöpfung und daher nicht schutzfähig.

Die Schutzfähigkeit von Icons und Symbolen ist weder eine Abwägungsfrage noch ein persönlicher Standpunkt, sondern folgt aus der Systematik des Urheberrechts und dem Tenor der Rechtsprechung. Die folgenden Links geben dir Beispiele zur rechtlichen Einordnung:

Warum Offenheit kein Diebstahl ist

Offenheit wird im Bildungsbereich oft damit in Zusammenhang gebracht, dass jemandem ohne eine Gegenleistung etwas genommen wird. Dabei bedeutet Nachnutzung gerade das Gegenteil, nämlich eine Potenzierung von Nutzen und Wissen. Wenn Materialien offen geteilt werden dürfen, wird niemand ärmer, im Gegenteil: Wissen verbreitet sich, Arbeit muss nicht doppelt gemacht werden, man profitiert von anderen, gibt anderen etwas und in der gemeinsamen Arbeit steigt die Qualität der Inhalte. Das Engagement für OER und OEP ist ein soziales Engagement für eine Zukunft, in der Wissen nicht primär vermarktet, sondern vermehrt wird.

OMA-Verkehrsregeln zur Lizenzierung
  • Entlasse Dinge in die Gemeinfreiheit (CC0/Public Domain), die funktionalen und/oder handwerklichen Charakter haben (insbesondere dann, wenn du sie in einer Arbeitszeit erstellt hast, für die du mit mit öffentlichen Geldern bezahlt worden bist).
  • CC0 ist auch die richtige Lizenz für KI-generierte Inhalte, da es in diesem Fall keine Persönlichkeit gibt, die geschützt werden könnte). Gib sie bitte auch dann unter CC0 frei und stelle sie der Community zur Verfügung, wenn du korrigierend eingegriffen hast (z.B. Ergänzen von Schriftzügen, Farbeänderungen etc.).
  • Gib auch Dinge unter CC0 frei, die du zwar ehrenamtlich erstellt hast, mit denen du jedoch anderen die Arbeit um der Sache Willen erleichtern möchtest.
  • Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass du Materialien unter CC0-Lizenz freigibst und dich im Anmerkungsfeld mit deinem Namen oder dem Entstehungskontext sichtbar machst. Dein Username wird darüber hinaus beim Upload gespeichert und ist über das Info-Feld und die Dokumenten-Historie einsehbar.
  • Gib unter einer anderen CC-Lizenz Sachen frei, die einen Werkcharakter haben und die du als persönliche, kreative (bzw. nicht handwerklich-funktionale) Leistung bezeichnen würdest. In Zweifelsfällen könntest du dir überlegen, ob eine Verwertungsgesellschaft deine Leistung als Werk anerkennen würde.

GEMA-Hinweis


Geschützte Inhalte

Hinweise zu öffentlichen Seminaren, Fortbildungen und OER-Förderprojekten

Auf der Open Music Academy (OMA) wurde die Möglichkeit eingerichtet, vollständig ausgearbeitete Angebote wie (geschützte) öffentliche Seminare, Fortbildungen oder OER-Förderprojekt-Dokumentationen bereitzustellen. Diese Angebote sind zwar semantisch getrennt , jedoch Teil der technischen Infrastruktur der Open Music Academy. Daher ist zwingend zu beachten:

  • Nutzungsbedingungen und Nutzungshinweise gelten für alle Dokumente auf der OMA (also auch für geschützte und/oder von der öffentlichen Bearbeitung ausgenommene Angebote).
  • Die auf dieser Seite dargelegten OMA-Verkehrsregeln und OMA-Verbote sind ebenfalls zwingend zu beachten, da deren Nichtbeachtung ggf. Auswirkungen auf Kosten, Suchmaschinen-Auffindbarkeit und -Ranking – kurz: Nachteile für die Bereitstellung und die Idee der OMA –haben könnten.

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Die Wiki-Idee der OMA darf nicht gefährdet werden. Das heißt: Alles, was über Suchfelder auffindbar ist, muss – bis auf eine einzige Ausnahme – auch von Mitgliedern der Community bearbeitet werden können.
  • Für alle Unterseiten von geschützten öffentlichen Seminaren, Fortbildungen usw. dürfen keine Tags vergeben werden. Denn da diese geschützt bzw. nicht bearbeitbar sind, dürfen diese Dokumente nicht in der Suche erscheinen. Andernfalls würde die Wiki-Idee der OMA beschädigt.
  • Die einzige Ausnahme bilden die Einstiegsseiten in öffentliche Seminare, Fortbildungen usw. Diese Seiten dürfen und sollten mit Tags versehen werden. Auf diesen Seiten muss klar ersichtlich werden, wer das Angebot verantwortet und dass es sich um ein geschlossenes, nicht-bearbeitbares Angebot handelt.
  • Wenn ein entsprechendes Angebot geschützt werden soll, besprich es bitte mit einem Verantwortlichen und wende dich an einen Maintainer oder Administrator der OMA.