NUTZUNGSHINWEISE

ALLGEMEINES

(1) Auf der Open Music Academy (= oer-lfm) gelten alle Offline- und Online-Regeln des guten Umgangs.

(2) Verboten sind insbesondere strafbare rechts- und gesetzesverletzende Handlungen wie z.B. Missachtung des Urheberrechts, Beleidigungen, Verleumdungen, und das Einstellen von politisch radikalen oder obszönen Inhalten etc.

Eigene und fremde Inhalte

(1) Das Einstellen und das Teilen eigener Inhalte auf der oer-lfm unter einer kulturell freien Lizenz (CC0, CC BY, CC BY-SA) ist hoch erwünscht.

(2) Urheberrechtlich geschützte Werke, die unter der CC0-Lizenz veröffentlicht und damit im Ergebnis in die Gemeinfreiheit entlassen worden sind, können auf der oer-lfm frei verwendet werden.

(3) Urheberrechtlich geschützte Werke, die unter einer anderen Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht worden sind (wie z.B. Texte aus Wikipedia und vergleichbaren Quellen), müssen als Zitat mit Quellennachweis und Lizenzangabe kenntlich gemacht werden, z.B.:

Nach dem Schulbesuch (Grundschule am Weinmeisterhornweg, Kant-Gymnasium Berlin) studierte er an der Hochschule der Künste Berlin Chorleitung, Gesang/Musiktheater, Musiktheorie sowie Gehörbildung. Seit 1987 unterrichtete er an verschiedenen Institutionen (Musikschule Berlin-Wilmersdorf, Evangelische Kirchenmusikschule Berlin-Spandau, Hochschule der Künste Berlin) und arbeitete als freiberuflicher Chorleiter und Sänger.

Quelle: Wikipedia, Artikel ›Ulrich Kaiser (Musiktheoretiker)‹, Lizenz: Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren) verfügbar.

(4) Alle anderen urheberrechtlich geschützten Werke – insbesondere Werke, die ohne freie Lizenz veröffentlicht worden sind und für die daher ›alle Rechte vorbehalten‹ (bzw. ›all rights reserved‹) gilt – können auf der oer-lfm nur im Rahmen der Schrankenbestimmungen wie dem Zitatrecht nach § 51 UrhG verwendet werden. Ein Zitat muss als solches kenntlich gemacht werden, es erfordert eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Inhalten und den Gedanken des Zitierenden und die Gedanken des Zitierenden müssen auch ohne das Zitat selbstständig sein. Zitiert werden können darüber hinaus nur veröffentlichte Werke, wobei das Änderungsverbot und die Quellenangabepflicht zwingend zu beachten sind.

(5) Es steht Ihnen frei, eigene Inhalte unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer sogenannten Jedermann-Lizenz auf der oer-lfm zu veröffentlichen. Inhalte, die über das Text-Plugin (Markdown) eingepflegt worden sind, werden beim Speichern automatisch unter der oer-lfm-Standardlizenz (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Eine Hilfe zur Wahl der richtigen CC-Lizenz im Falle von geschlossenen Inhalten wie PDF-Dateien, Videos, etc. finden sie hier.

Werke und Verwertungsgesellschaften

(1) Das Einstellen eigener Inhalte, die nicht die Höhe eines Werkes im Sinne des Urheberrechts haben, ist für Nutzer:innen aus Sicht der Anbieterin der oer-lfm unproblematisch. Das gilt z.B. für

  • Arrangements, die auf der Ebene typischer Klischees angesiedelt sind (um z.B. im Schulpraktischen Klavierspiel einen spezifischen musikalischen Stil zu veranschaulichen),
  • Stilkopien bzw. Stilübungen im Bereich der Musiktheorie und musikalischer Analyse (z.B. zur Demonstration eines musikalischen Idioms) und
  • Spielsätze, deren Klanglichkeit sich an Strukturen von Werken der klassischen Literatur halten.

(2) Falls Sie Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind und die Bereitstellung eines Ihrer Inhalte auf der oer-lfm die Höhe eines Werkes im Sinne des Urheberrechts erreicht, beachten Sie bitte die bei Ihrer Verwertungsgesellschaft geltenden Regularien.

(3) Das Einstellen eigener Inhalte ist auch für diejenigen Nutzer:innen möglich, die von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden. Als GEMA-Mitglied müssen Sie hierfür zunächst bei der GEMA die GEMA-Nicht-Kommerzielle-Lizenz (GEMA-NK-Lizenz) einholen. Diese Lizenz berechtigt Sie dazu, Ihre Komposition selbst auf der oer-lfm online zu stellen, ohne dass Sie als Einsteller:in oder auch die Nutzer:innen der Plattform dafür bezahlen müssten. Voraussetzung ist, dass diese Nutzung keinen vermögenswerten Vorteil zum Ziel hat. Sie können zudem Ihre Kompositionen der Allgemeinheit zur Nachnutzung unter einer freien Lizenz zu nicht-kommerziellen Zwecken zur Verfügung stellen (›Jedermann-Lizenz‹ wie Creative Commons CC BY-NC, CC BY-NC-SA oder CC BY-NC-ND; Quelle: GEMA / Vergütungsfreie Lizenzen, Stand: 02.01.2022). Sollten Sie von der GEMA vertreten werden und die Jedermann-Lizenz nutzen wollen, beachten Sie bitte die für solche Fälle vorgegebenen Regularien. Insbesondere fordert die GEMA bei auf Grundlage der GEMA-NK-Lizenz bereitgestellten Werken dazu auf, dass Nutzer:innen die Nachnutzung gemäß der von der GEMA bereitgestellten Anleitung melden; beim Einstellen der Inhalte kann für die späteren Nutzer:innen der Inhalte eine entsprechende Bitte in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld formuliert werden.

(4) Wenn Sie als Interpret:in von einer Verwertungsgesellschaft wie der GVL vertreten werden, beachten Sie bitte vor einer Bereitstellung Ihrer Aufnahmen auf der oer-lfm die bei Ihrer Verwertungsgesellschaft geltenden Regularien.


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