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Wissenschaftliches Arbeiten
Inhalt
1. Einheit: Einführung
Wissenschaftliches Arbeiten in einer technischen Umwelt
Wissenschaftliches Arbeiten war nie unabhängig von Werkzeugen und technischen Infrastrukturen. Bücher, Bibliotheken und Zettelkataloge, Schreibmaschinen, Computer, Textverarbeitungen, Literaturverwaltungsprogramme, Datenbanken und Suchmaschinen haben nicht nur Arbeitsabläufe vereinfacht. Sie haben auch verändert, welche Tätigkeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst ausführen und welche sie an technische Systeme delegieren.
Generative KI setzt diese Entwicklung fort, unterscheidet sich aber in einem wichtigen Punkt von vielen bisherigen Werkzeugen: Sie übernimmt Tätigkeiten, die wir bislang unmittelbar mit menschlicher intellektueller Arbeit verbunden haben. Ein KI-System kann Literatur suchen und zusammenfassen, Ideen entwickeln, Gliederungen entwerfen, Argumente und Gegenargumente formulieren sowie wissenschaftliche Texte schreiben, überarbeiten und beurteilen.
Dadurch entsteht bei vielen Menschen der Eindruck, mit der Delegation solcher Tätigkeiten werde zugleich wissenschaftliche Kompetenz delegiert und beim Menschen geschwächt. Aber stimmt das?
Kontrollverluste
Kontrollverluste
Im Alltag
Ein Blick auf das Smartphone kann helfen, das Problem aus einer anderen Perspektive zu sehen.
Weltweit nutzen Milliarden Menschen ein Smartphone. Dabei ist es längst kein bloßes Hilfsmittel zum Telefonieren mehr, sondern für viele Menschen eine nahezu unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme an der digitalen Gesellschaft. Kommunikation, Navigation, Fahrkarten, Bankgeschäfte, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder der Zugang zu Plattformen und Dienstleistungen sind heute kaum noch ohne Smartphone möglich.
Gleichzeitig dürften nur sehr wenige Menschen die technischen Prozesse im Detail verstehen, auf denen diese Abhängigkeit beruht. Das ist keineswegs unproblematisch, zumal damit auch Macht an wenige, überwiegend US-amerikanische Technologieunternehmen und ihre Infrastrukturen abgegeben wird. Bemerkenswert ist allerdings, wie weitgehend wir den damit verbundenen Verlust technischer Kontrolle im Alltag akzeptieren.
Niemand verlangt, die technischen Grundlagen eines Smartphones zu beherrschen, bevor man damit eine Überweisung vornimmt, eine Fahrkarte kauft oder seine Identität gegenüber einer Plattform bestätigt. Wir unterscheiden offenbar ganz selbstverständlich zwischen
- der Fähigkeit, eine Technik verantwortlich zu benutzen, und
- der Fähigkeit, die von ihr ausgeführten Operationen selbst zu beherrschen.
In der Wissenschaft
Beim Einsatz generativer KI in der Wissenschaft fällt uns diese Unterscheidung offenbar schwerer. Noch immer ist die Ansicht verbreitet:
- wer einen Text nicht selbst formuliert habe, könne damit keine wissenschaftliche Schreibkompetenz nachweisen;
- wer sich bei einer Recherche von einem KI-System unterstützen lasse, habe nicht selbst recherchiert;
- wer sich Argumente vorschlagen lässt, hat nicht selbst gedacht.
Doch welche Tätigkeiten muss ein Mensch tatsächlich selbst ausführen, damit wir ihm wissenschaftliche Kompetenz zuschreiben können?
Unterscheidungen
Wir können daher zwischen zwei Formen von Kontrolle unterscheiden:
- Technische Kontrolle betrifft die Verfahren und Operationen, durch die ein Werkzeug ein Ergebnis erzeugt. Diese Kontrolle besitzen wir bei vielen technischen Systemen schon lange nur noch eingeschränkt.
- Wissenschaftliche Urteile betreffen die Bedeutung und Geltung, die wir wissenschaftlichen Ergebnissen zuschreiben. Dabei können KI-Systeme assistieren, die Verantwortung für das Urteil liegt jedoch beim Menschen.
Die entscheidende Grenze verläuft damit nicht zwischen wissenschaftlichem Arbeiten mit und ohne KI, sondern zwischen Tätigkeiten, die wir delegieren können, und Urteilen, für die wir Verantwortung übernehmen müssen.
Macht
Geht es wirklich nur um Wissenschaft?
Generative KI berührt noch eine weitere Ebene. Wissenschaftliche Kompetenz wurde lange auch über Tätigkeiten sichtbar, die heute zumindest teilweise automatisiert werden können:
- Wer recherchieren konnte, beherrschte besondere Verfahren, Informationen zu finden.
- Wer wissenschaftlich schreiben konnte, verfügte über eine besondere Form sprachlicher Darstellung.
- Wer wissenschaftliche Arbeiten begutachtete, hatte eine hervorgehobene Position bei der Beurteilung ihrer Qualität.
Generative KI verändert diese Verhältnisse. Wenn Studierende mit Unterstützung eines KI-Systems sprachlich und formal hervorragende Texte erstellen können, verliert die bloße Qualität der Textproduktion einen Teil ihrer Funktion als Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz. Wenn KI-Systeme wissenschaftliche Texte kommentieren, kritisieren und Gutachten entwerfen können, wird auch die besondere Stellung derjenigen berührt, die bislang über solche Texte urteilen konnten.
Daraus folgt nicht, dass Vorbehalte gegenüber KI lediglich der Verteidigung bestehender Machtpositionen dienen. Datenschutz, Urheberrecht, Abhängigkeit, Fehleranfälligkeit, Transparenz und wissenschaftliche Integrität sind reale Probleme. Dennoch lohnt es sich, eine unbequeme Frage zu stellen:
Verteidigen wir mit bestimmten Vorstellungen wissenschaftlicher Eigenständigkeit tatsächlich die Wissenschaft oder manchmal auch Tätigkeiten und Positionen, über die wissenschaftliche Kompetenz bislang definiert und Macht ausgeübt wurde?
Denn viele Tätigkeiten, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bisher selbst ausgeführt haben, sind technischer Art: Es gibt Techniken des Recherchierens, des Schreibens, des Analysierens usw. Werner Rammert hat den Prozess der Technisierung vom jeweiligen Trägermedium der Technik gelöst:
Wir trennen den Prozess der Technisierung vom Trägermedium der Technik. In Ermangelung eines Tätigkeitswortes für ›Technik tun‹ oder ›etwas technisch machen‹ bezeichnen wir mit Technisierung die besondere formgebende Praxis, Elemente, Ereignisse oder Bewegungen, kunstfertig und effektiv in schematische Beziehungen von Einwirkung und notwendiger Folge zusammenzusetzen. Handlungen, natürliche Prozessabläufe oder Zeichenprozesse sind dann technisiert, wenn sie einem festen Schema folgen, das wiederholbar und zuverlässig erwartete Wirkungen erzeugt.
Rammert, Werner (2006), »Technik, Handeln und Sozialstruktur: eine Einführung in die Soziologie der Technik«, S. 7, in: Technical University Technology Studies, Working Papers, TUTS-WP-3-2006.
Es wäre erstaunlich, wenn wissenschaftliche Praxis von Technisierungsprozessen unberührt bliebe, die unsere Gesellschaft in nahezu allen Bereichen prägen. Für dieses Seminar genügt zunächst die Feststellung, dass Technisierung nicht erst dort beginnt, wo Maschinen oder Computer eine Tätigkeit übernehmen. Und dass eine wissenschaftliche Tätigkeit technisiert oder an ein technisches System delegiert werden kann, sagt zunächst nichts über ihren wissenschaftlichen Wert aus.
wissenschaftliches Arbeiten
Was muss ich also lernen, um wissenschaftlich arbeiten zu können?
Die Antwort dieses Seminars lautet daher weder
- aufgrund von KI müssen wir weniger können als bisher noch
- wir müssen dasselbe können wie bisher und zusätzlich den Umgang mit KI lernen.
Menschen denken, lernen, beobachten und lösen Probleme auf unterschiedliche Weise. Wissenschaftliche Standards sind deshalb nicht beliebig, aber es gibt verschiedene (kontingente) Wege, auf denen Menschen ihnen gerecht werden können. Entscheidend ist nicht, dass alle dieselben Tätigkeiten selbst ausführen. Entscheidend ist, dass sie ihre Ergebnisse prüfen, ihre Urteile begründen und für ihre wissenschaftlichen Aussagen Verantwortung übernehmen können.
Ein Denken, das dies leistet, können wir guten Gewissens als wissenschaftliches Denken bezeichnen.
Aufgaben
Aufgaben
-
Nenne drei Tätigkeiten, die du regelmäßig an technische Systeme delegierst und die du selbst nicht oder nur noch eingeschränkt ausführen könntest. Ist das für dich ein Kompetenzverlust? Begründe deine Einschätzung.
-
Markiere im Text eine Aussage, der du zustimmst, und eine Aussage, die du für fragwürdig hältst. Formuliere für die aus deiner Sicht fragwürdige Aussage einen möglichst starken Einwand.
-
Im folgenden findest du Themen, die in der wissenschaftlichen Arbeit normalerweise berührt werden finden:
Forschungsfrage formulieren | Literatur recherchieren | Quelle lesen | Quelle zusammenfassen | Noten analysieren | Beobachtung formulieren | Gliederung erstellen | Argument entwickeln | Gegenargument finden | Schlussfolgerung ziehen | Absatz schreiben | Text korrigieren | Literaturangaben formatieren | Ergebnisse überprüfen | Ergebnisse beurteilen
Ordnet die Tätigkeiten drei Bereichen zu:
A. kann ich problemlos delegieren
B. kann ich delegieren, muss das Ergebnis aber selbst prüfen
C. muss ich selbst ausführen, wenn die Arbeit meine wissenschaftliche Leistung sein soll
Einigt euch in der Gruppe auf eine Zuordnung. Wo ihr euch nicht einigen könnt, haltet den Streitpunkt fest. -
Ein KI-System recherchiert Literatur, schlägt eine Gliederung vor, entwickelt Argumente und Gegenargumente und formuliert schließlich den Text. Die Studentin überprüft jede Quelle, kontrolliert jede Tatsachenbehauptung, verwirft schlechte Argumente, verändert die Gliederung und kann in einer mündlichen Prüfung jede Aussage begründen und gegen Einwände verteidigen.
Hat die Studentin wissenschaftlich gearbeitet? Notiert nicht nur ja oder nein, sondern formuliert ein für eure Antwort entscheidendes Kriterium.
2. Einheit: gute wissenschaftliche Praxis
- Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Hochschule für Musik und Theater München)
Auszüge aus der Satzung
§ 2 Einzelne Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis
Zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis gehört es insbesondere,
- lege artis zu arbeiten,
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren,
- alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln und
- einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
§ 3 Berufsethos der wissenschaftlich Tätigen
(1) Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung.
(2) Wissenschaftlich Tätige stehen für die grundlegenden Werte wissenschaftlichen
Arbeitens ein.
(3) Wissenschaftlich Tätige aller Karriereebenen durchlaufen einen stetigen Prozess des
Lernens und der Weiterbildung im Hinblick auf die gute wissenschaftliche Praxis. Sie tauschen sich dazu aus und unterstützen einander.
§ 4 Organisationsverantwortung der Hochschulleitung
(1) Der Hochschulleitung kommen die Zuständigkeit und die Organisationsverantwortung
für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Hochschule zu.
(2) Die Hochschulleitung schafft die Rahmenbedingungen für regelkonformes
wissenschaftliches Arbeiten an der Hochschule, indem sie eine insoweit zweckmäßige
institutionelle Organisationsstruktur gewährleistet. Auf diese Weise schafft die Hochschulleitung die Voraussetzungen dafür, dass wissenschaftlich Tätige rechtliche und ethische Standards einhalten können.
§ 13 Dokumentation
(1) Wissenschaftlich Tätige dokumentieren alle für das Zustandekommen eines
Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie es im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können und eine Replikation zu ermöglichen. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die wissenschaftlich Tätigen die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird deren Quellcode dokumentiert, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(2) Auch Einzelergebnisse, die die eigene Hypothese nicht stützen, werden grundsätzlich
dokumentiert. Eine Selektion von Ergebnissen ist unzulässig.
...
Aufgaben
- Vergleicht eure Kriterien aus der 1. Einheit mit § 2. Dort habt ihr Tätigkeiten danach unterschieden, ob sie delegiert werden können, überprüft werden müssen oder selbst ausgeführt werden sollten. Außerdem habt ihr Kriterien dafür formuliert, wann eine KI-unterstützte Arbeit als wissenschaftliche Arbeit gelten kann.
- Welche eurer Kriterien findet ihr in § 2 wieder? Welche nicht?
- Enthält § 2 Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten, die in euren Überlegungen bisher keine Rolle gespielt haben?
- Prüft die vier Prinzipien an einem konkreten KI-Szenario. Eine Studentin lässt ein KI-System Literatur recherchieren, Texte zusammenfassen, eine Gliederung entwerfen und Teile ihrer Arbeit formulieren. Alle Aussagen, Quellen und Argumente überprüft sie anschließend selbst. Entscheidet für die folgenden Fragen, ob die Informationen ausreichend sind oder was ihr zusätzlich wissen müsstet. Verstößt ihr Vorgehen gegen eine der vier Prinzipien aus § 2?
- Was bedeutet „konsequent selbst anzweifeln“?
Formuliert eine Behauptung zu einem euch vertrauten musikalischen Gegenstand. Versucht anschließend, diese Behauptung zu widerlegen:- Gibt es Beobachtungen, die gegen sie sprechen?
- Welche Gegenpositionen wären denkbar?
- Könnten Quellen eure Behauptung infrage stellen?
- Was muss bei KI-Nutzung dokumentiert werden?
§ 13 verlangt, die für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so zu dokumentieren, dass das Ergebnis überprüft und bewertet werden kann. Übertragt diesen Grundsatz auf die Arbeit mit KI-Systemen. Welche Informationen über die KI-Nutzung müssten aus eurer Sicht dokumentiert werden?
Hausaufgabe
- Lest den Text »Der Zeitgerechte Wortgebrauch« von Helmut Seiffert, in: Einführung in die Wissenschaftstheorie 2. Phänomenologie, Hermeneutik und historische Methode, Dialektik, München 1970, zit n. d. 9. Aufl. (= BSR 61) ebd. 1991, S. 154–157 (im Reader zum Seminar S. 3 f.).
- Von zwei Personen:
- Erstellt eine kurze Zusammenfassung ohne KI und lasst sie anschließend von einer KI überarbeiten.
- Formuliere umgangssprachlich, in wenigen Sätzen und ohne Hilfe von KI eine persönliche Meinung, wie der Text auf dich gewirkt hat und wie du ihn inhaltlich fandest.
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