Dieser Artikel gibt eine Einführung und einige Anwendungsbeispiele für die Creative-Commons-Lizenzen. Als Creative-Commons-Lizenzen (oder kurz: CC-Lizenzen) werden Lizenzen bezeichnet, deren Lizenztexte von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons veröffentlicht worden sind. In der Version 4.0 (2017) liegen die Lizenztexte der CC-Lizenzen in einer deutschsprachigen Version vor.
Die nachfolgenden Texte zu den CC-Lizenzen sowie Downloadmaterialien wurden von der Kanzlei iRights.Law auf inhaltliche Korrektheit überprüft (Stand: 10/2022).
Inhaltsverzeichnis
Veranschaulichung der Lizenzen über ein Rohrsystem → PDF herunterladen
Veranschaulichung der Lizenzen über ein Gleissystem → PDF herunterladen
Veranschaulichung der Lizenzen als Lizenz-Baum → PDF herunterladen
Was heißt Public Domain (CC0)?
Der Begriff Public Domain stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und besagt, dass ein Werk im Sinne des Urheberrechts keinen Schutz mehr genießt. In Europa z.B. ist das der Fall, wenn Urhebende von Werken länger als 70 Jahre tot sind oder wenn eine Darbietung einer nicht mehr geschützten Komposition vor dem 01.01.1963 erstmalig aufgenommen worden ist. Solche Materialien können ohne Quellenangabe verwendet, bearbeitet und sogar in kommerziellen Kontexten genutzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Berechnung der Fristen erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem das maßgebende Ereignis eingetreten ist.
Da man in Deutschland nicht auf sein Urheberrecht verzichten kann, ermöglicht es die CC0-Lizenz Autorinnen und Autoren, der Allgemeinheit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an einem eigenen Werk einzuräumen. Diese Lizenz erfordert keine Urheberrechtsangaben bei der Verwendung entsprechender Materialien und unterstützt die Idee freier Bildungsmaterialien in maximaler Weise, z.B. wenn staatlich finanzierte Kultureinrichtungen wie Museen mit einer solchen Freigabe ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen und Abbildungen der ihnen überantworteten Kulturgüter allen Menschen in freier Weise zukommen lassen. Unter CC0 lizenzierte Inhalte können damit praktisch so frei genutzt werden, als wären sie gemeinfrei.
Eine CC0-Lizenz bedeutet jedoch nicht: null Verantwortung. Denn CC0-Materialien dürfen – wie alle Inhalte – nicht für illegale Handlungen verwendet werden (z.B. für Beleidigungen usw.).
→ Lizenztext auf https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
Was heißt CC BY?
Das Kürzel CC BY (by attribution) besagt, dass ein Werk frei genutzt werden darf, im Rahmen der Nutzung jedoch einige Angaben gemacht werden müssen. Zumindest müssen Autorinnen und Autoren genannt werden. Hierbei sind die Angaben so zu übernehmen, wie man sie vorfindet. Weiter ist ein Verweis auf die Originalquelle zu setzen (bei online veröffentlichten Werken ist das üblicherweise ein Link). Schließlich darf der Hinweis nicht fehlen, dass das Werk unter der vorgegebenen CC-Lizenz genutzt werden kann, ergänzt um einen ein Link auf den entsprechenden Lizenztext (üblicherweise auf die entsprechende Creative-Commons-Webseite). Sollte man eine bearbeitete Fassung des Werkes veröffentlichen, müssen die vorgenommenen Änderungen ebenfalls angegeben werden. Schließlich muss nach manchen CC-Lizenzversionen – soweit vorhanden – der Werktitel genannt werden. Diesbezüglich unterscheiden sich die Lizenzfassungen: CC BY 3.0 enthält eine solche Pflicht, die aktuelle Version CC BY 4.0 hingegen nicht.
Die Lizenzvorgaben sind rechtlich verbindlich und durchsetzbar. Wer dagegen verstößt, verliert die Nutzungsrechte aus der Lizenz und kann wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt oder verklagt werden.
→ Lizenztext auf https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Lisa Müller hat das Bachhaus in Eisenach fotografiert und Max Mustermann verwendet das Foto in einer Unterrichtseinheit über J. S. Bach. Er gibt den Namen der Autorin, den Titel des Werkes, die Lizenz sowie den Link auf den Lizenztext korrekt an, was ihm die Nutzung des Fotos erlaubt. Die Zeitschrift Spiegelbild verwendet in einer Ausgabe, die dem Bachfest in Leipzig gewidmet ist, das Bild ebenfalls, gibt die Lizenz an, jedoch nicht die Autorin und den Link auf den Lizenztext. Lisa Müller, die damit nicht einverstanden ist, kann die Zeitschrift erfolgreich auf Unterlassung verklagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in Deutschland derzeit nicht. (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.08.2018, 2-03 O 32/17, Verstoß gegen Creative Commons-Lizenz).
Was heißt CC BY-SA?
Für die Lizenz CC BY-SA gelten alle Bedingungen, die für die Lizenz CC BY gültig sind (freie Verwendung vorbehaltlich Namensnennung, Verweis auf Quelle und Link zur Lizenz). Darüber hinaus gibt der Zusatz SA (share alike) an, dass bearbeitete Versionen des Werks nur unter gleichen Bedingungen wie bei dem Ausgangswerk veröffentlicht werden dürfen, also unter der gleichen Lizenz. Der Sinn der SA-Klausel liegt darin, auch für alle späteren Versionen des Werkes sicherzustellen, dass sie gleichermaßen frei genutzt werden dürfen. Dieser Mechanismus wird in der Programmierung auch mit dem umgekehrten Copyright-Zeichen versehen und als Copyleft bezeichnet. Da das Kürzel SA selbst keine Vorgabe zur eigentlichen Nutzung macht, ist es erst in Kombination mit anderen Lizenzangaben sinnvoll (wobei es nicht mit allen CC-Lizenzangaben sinnvoll kombiniert werden kann).
→ Lizenztext auf https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Unsere kreative Lisa Müller hat ein Arrangement für das Orchester der örtlichen Musikschule mit der Lizenz CC BY-SA versehen. Max Mustermann hat dieses Arrangement für den Musikunterricht in seiner Schulklasse bearbeitet, was erlaubt ist. Weil diese Bearbeitung ihm seiner Auffassung nach besonders gut gelungen ist, möchte er seine Version des Werks ebenfalls veröffentlichen, was auch erlaubt ist.
Allerdings möchte Max verhindern, dass seine schöne Bearbeitung noch einmal verändert wird, weswegen er eine Lizenz wählt, die keine weiteren Ableitungen zulässt (zur ND-Lizenz später mehr). Diese Entscheidung würde allerdings gegen die Copyleft-Lizenz CC BY-Share-Alike verstoßen. Der Zusatz SA verbietet es, dass die Nutzungsmöglichkeiten der auf dem Originalwerk aufbauenden Werke stärker eingeschränkt werden als es bei dem Originalwerk der Fall war. Max darf also seine Version nur unter der CC BY-SA-Lizenz veröffentlichen.
Die bis hierher genannten Lizenzen (CC0, CC-BY und CC BY-SA) kennzeichnen freie Kultur. Der Begriff Free Culture geht auf den US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig zurückgeht. Lessig lehrte als Professor an der Harvard Law School, gilt als bedeutender Verfassungsrechtler und gründete 2001 die Creative-Commons-Initiative.
Lizenzen für freie Kultur erlauben eine weitgehend uneingeschränkte Nachnutzung eines Werkes. CC-Lizenzen, die den Zusatz ND oder NC enthalten, werden aufgrund ihrer Restriktionen daher nicht zu den Lizenzen für freie Kultur gezählt.
Im Bereich der professionellen Musikausbildung können die Zusätze ND und NC dennoch sinnvoll sein. Zum Beispiel ermöglicht es die Lizenz CC BY-NC Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA, ausgewählte Werke der Allgemeinheit unter der Bedingung einer nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen, während sie für die kommerzielle Nutzung ihrer Werke weiterhin von der GEMA vertreten werden.
Die ND-Lizenz würde es Komponist:innen mit traditionellem Werkverständnis wiederum ermöglichen, der Allgemeinheit die Nutzung eigener Werke zu gestatten (z.B. im Kirchenchor, in Bildungsmaterialien oder im Kindergarten), ohne Angst vor unerwünschten Veränderungen haben zu müssen.
Was heißt CC BY-NC?
Für die Lizenz CC BY-NC gilt alles für die Lizenz CC BY Gesagte (freie Verwendung vorbehaltlich Namensnennung, Verweis auf Quelle und Link zur Lizenz). Darüber hinaus gibt das Kürzel NC (non commercial) an, dass eine kommerzielle Nutzung des Werkes untersagt ist. Änderungen am Werk sind zwar erlaubt, allerdings dürfen durch Änderung entstandene neue Werke ebenso wenig kommerziell genutzt werden.
Diese Lizenz ist u. a. für Komponist:innen von Bedeutung, die Mitglied der GEMA sind. Diese gestattet es durch ihren Wahrnehmungsvertrag, dass Künstler:innen ihre Werke zur nicht kommerziellen Nutzung unter einer freien Lizenz veröffentlichen können, aber gleichzeitig im kommerziellen Bereich von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden. Eine Veröffentlichung unter liberaleren Lizenzen (wie CC BY oder BY-SA) ist dagegen mit einer GEMA-Mitgliedschaft nicht vereinbar.
Max Mustermann hat eine Aufnahme einer Komposition von Lisa Müller gefunden, die unter der Lizenz CC BY-NC veröffentlicht worden ist und die er gerne als Hintergrundmusik zur Bildergalerie seiner Homepage nutzen möchte. Da die Homepage von Max Mustermann privat ist, steht seiner belästigenden Idee kein rechtlicher Aspekt im Wege. Nach einigen Jahren entscheidet sich Max Mustermann, zur Kostendeckung einen Werbebanner auf seiner Homepage anzubringen. In diesem Moment beginnt eine Rechtsunsicherheit, weil die Homepage aufgrund der Werbeeinnahmen nicht mehr rein privat ist (zumindest in einem geringen Umfang wird ein kommerzielles Interesse verfolgt). Spätestens dann, wenn Max Mustermann seine Bilder auf seiner Homepage zum Verkauf anbieten würde, stünde die Aufnahme von Lisa Müller in einem kommerziellen Zusammenhang, was einen Urheberrechtsverstoß gegen die von der Autorin gewählte NC-Lizenz darstellt.
Was heißt CC BY-NC-SA?
Für die Lizenz CC BY-NC-SA gilt alles für das Kürzel CC BY-NC Gesagte, nur zeigt der Copyleft-Zusatz SA (share alike) in diesem Fall an, dass neue Lizenzierungen für abgeleitete Werke die Möglichkeiten der ursprünglichen Lizenz nicht weiter einschränken dürfen (= Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, jedoch veränderbar).
Lisa Müller hat eine Geburtstagskomposition mit Text für den Kindergarten ihres Sohnes komponiert und dieses Werk unter der CC BY-NC-SA Lizenz veröffentlicht. Max Mustermann hat eine Tochter im Kindergarten, ändert den Text und ergänzt eine Violine, die er selbst spielen möchte, was alles erlaubt ist.
Nach der Aufführung ergänzt er noch eine Flöte und Gitarre und da er die Komposition nun rundherum für gelungen hält, möchte er weitere Bearbeitungen verbieten und seine Version unter eine CC BY-NC-ND stellen. Das allerdings ist verboten, denn der Zusatz SA der ursprünglichen Lizenz schreibt vor, dass die für die Originalversion eröffneten Freiheiten nicht beschränkt werden dürfen. Das gilt auch für die Änderungsbefugnis.
Lizenzen mit dem Zusatz ND sind gute Lizenzen für Autor:innen mit einem traditionellen Werkverständnis. Durch diese Lizenz wird eine gemeinsame Arbeit (Community-Gedanke) verhindert, weil die ND-Lizenzen keine Änderungen des Werkes durch Dritte ohne individuelle Gestaltung erlauben. An einer „freien Kultur“ können derart lizenzierte Werke daher nicht teilhaben. Remixes oder Mashups, Variationen oder Samples werden hierdurch verhindert. Dafür schützen solche Lizenzen die Werkintegrität, indem sich die Komponist:innen die Entscheidung, ob ein Dritter ihr Werk in veränderter Form veröffentlichen darf, vorbehalten, um sie im Einzelfall treffen zu können. Allerdings wird sichergestellt, dass eine gelungene Komposition oder ein professionelles OpenBook von niemandem verunstaltet oder auf dilettantische Weise verändert werden darf. Ein Verlag dürfte das unveränderte OpenBook jedoch drucken und verkaufen, da die Kosten für den Druck und nicht das Werk anfallen, das ja weiterhin ungedruckt kostenlos verfügbar ist.
Was heißt CC BY-NC-ND?
Für die Lizenz CC BY-NC-ND gilt alles für die Kürzel CC BY, NC und ND Gesagte. Diese Lizenz beinhaltet die meisten Einschränkungen und erlaubt lediglich eine kostenlose und unveränderte Nutzung des Werks in nicht-kommerziellen Kontexten. Auch hier wird der Gedanke einer gemeinsamen kreativen Arbeit verworfen (siehe den entsprechenden Absatz unter CC BY-ND).
Titel: Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet
Urheber:innen: Blanche Fabri, Melanie Kolkmann, Tessa Moje, Jöran Muuß-Merholz
für open-educational-resources.de – Transferstelle für OER
Quelle: commons.wikimedia.org, Lizenz: CC BY 4.0
Titel: OER kompakt – Was sind Open Educational Resources (OER)
Urheber: Eine Produktion von Enrico Pallazzo im Auftrga des FWU Instituts für Film und Bild.
Unter Mitarbeit der Akademie der Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
Lizenz: CC BY-SA 4.0,
Weiterführende Links
- Jan Engelmann, Paul Klimpel, John H. Weitzmann (2012), Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen. Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nicht-kommerziell – NC«.
- Wikipedia-Artikel zu den Creative Commons
- Till Kreutzer (2022), Der Pastiche im Urheberrecht. Gutachten über eine urheberrechtsspezifische Definition des Pastiche-Begriffs nach §51a UrHG, (Gutachten von Dr. jur. Till Kreutzer für die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V..